Information zur Datenbearbeitung bei einer Gebäudeschätzung

Die Kantonale Sachversicherung Glarus (glarnerSach) ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Glarus (www.glarnersach.ch).

Rückfragen zur Datenbearbeitung können an folgende Stelle gerichtet werden:

glarnerSach
Datenschutzverantwortlicher
Zwinglistr. 6
8750 Glarus
+41 55 645 61 61

Die glarnerSach ist befugt, gem. Art. 17a SachVG Ihre Daten zu bearbeiten. Gemäss Art. 33 ff. SachVG führt die glarnerSach eine Gebäudeschätzung zur Ermittlung des Versicherungswertes durch bzw. bietet in gewissen Fällen die Möglichkeit zur Selbstdeklaration. Die glarnerSach erhebt und bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrags.

Die Personendaten umfassen:

  • Überprüfung der Aktualität bestehender Daten von Versicherungsnehmenden (Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Geburtsdatum);

Die Objektdaten (Gebäude) umfassen:

  • Kubatur (Länge, Breite, Höhe), Nutzungsart, weitere Gebäudebestandteile, allfällige Ausschlüsse, Versicherungssumme, Altersentwertung, Heizsysteme und Auskunft über die Einhaltung der Reinigungsfristen von Feuerungsanlagen.

Es werden während einer Gebäudeschätzung keine besonders schützenswerten Personendaten erhoben.

Die glarnerSach verwendet Ihre Angaben zur Ermittlung der Versicherungssumme in der obligatorischen Gebäudeversicherung Feuer/Elementar.

Die erhobenen Daten können an Dritte bekanntgegeben werden. Dies sind namentlich Rückversicherungen, Broker, Grundpfandgläubiger, Anwälte, bevollmächtigte Dritte, externe Sachverständige, Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, weitere kommunale und kantonale öffentliche Organe wie Baubewilligungs- und Steuerbehörden, Denkmalpflege und Grundbuchamt sowie Korporationen mit einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe. Zudem können zur Durchsetzung von Regressansprüchen Informationen an haftpflichtige Dritte und deren Haftpflichtversicherung weitergegeben werden. In ausschliesslich anonymisierter Form können die erhobenen Daten Verbänden und weiteren Interessierten (keine abschliessende Aufzählung möglich) zur Verfügung gestellt werden.

Eine Einwilligung zur Datenbearbeitung ist aufgrund des expliziten gesetzlichen Auftrags nicht erforderlich und kann deshalb auch nicht widerrufen werden.