ESAF 2025 Glarnerland+

ESAF 2025 Glarnerland+

Hier finden Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen, damit Sie Ihr Objekt, sei es ein Stall, eine Scheune, eine Gewerbehalle oder ähnliches, bedenkenlos als Schlafunterkunft anbieten können.

Das «Merkblatt Temporäre Unterkunft am ESAF 2025 Glarnerland+» ist eine Arbeitshilfe für Eigentümer und Nutzer. Die Deklaration der schlafenden Personen dient in erster Linie den Interventionskräften (Feuerwehr) im Ernstfall.
 

Fragen und Antworten / Update 14.11.2023

Die glarnerSach empfiehlt, auf Stromanschlüsse (wie z. B. Kabelrollen oder Verlängerungskabel mit Steckdosenleisten) im Schlafbereich zu verzichten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: Gefahren bei Mehrfachsteckern und Steckdosenleisten

Das Aufladen von Akkus, Handys etc. soll in abgetrennten Räumen erfolgen, allenfalls in einem separaten Brandabschnitt.

Wenden Sie sich für einen Handfeuerlöscher an einen Fachbetrieb. Nachfolgend zwei Kontakte:

Primus Vertretung
Service und Verkaufsstelle, Ruedi Buchli, 8753 Mollis
Natel 079 433 97 79, fireshop.buchli@bluewin.ch

MINIMAX  AG
Service und Verkaufsstelle Toggenburg, Willi Hartmann, Toggenburgerstrasse 29, 9652 Neu St. Johannn 
Natel 079 634 71 30, Hartmann-willi@bluewin.ch

Für die freiwillige Anschaffung von zertifizierten Handfeuerlöschern richtet die glarnerSach einen Beitrag von 50% der Anschaffungskosten aus. 

Die glarnerSach stellt Rauchverbotskleber kostenlos zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu an unsere Präventionsexperten. Das Rauchverbotszeichen steht auch als Download zur Verfügung.

Versicherungen bei vermieteten Objekten

Vermietende sollten sicherstellen, dass die Mieter über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Es ist jedoch zu beachten, dass Schäden an gemieteten Objekten – insbesondere bei kurzfristigen Mietverhältnissen – nicht immer automatisch durch die Versicherung abgedeckt sind. Des Weiteren sind auch beim Vorhandensein einer Privathaftpflichtversicherung nicht automatisch alle Schäden versichert. Beispielsweise sind Schäden durch normale Abnützung, allmählich entstandene Schäden wie auch mangelhafte Reinigung nicht versichert. Daher wird empfohlen, als zusätzliche Absicherung eine Kaution zu verlangen, um mögliche Schäden zu decken.

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, ob Sie einen Mietvertrag aushändigen möchten. Wir empfehlen Ihnen, von den Mietern einen Vertrag unterzeichnen zu lassen, der die Haftungsregelungen klar und verbindlich festhält. Ebenfalls soll aus dem Vertrag hervorgehen, wie die Reinigung des Mietobjekts bei Rückgabe zu erfolgen hat. Darüber hinaus sollte eine Bestätigung über den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung angefordert werden, um zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten.

Die Erstellung eines Wohnungsübernahme- und abnahmeprotokolls ist empfehlenswert. Der Vermieter muss das Mietobjekt bei der Übergabe und Rückgabe prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, sofort rügen.

Es gilt, dass normale Abnutzungen durch die Bezahlung des Mietzinses abgegolten sind. Die Mieter haben nur für übermässige Abnutzungen einzustehen. Liegt eine übermässige Abnutzung vor, schuldet der Mieter den Zeitwert der beschädigten Sache. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert minus eines Abzuges für Abnutzung.

Weitergehende Informationen zur Vermietung finden Sie unter: Wohnungsabgabe - HEV Schweiz

Je nach Versicherungsgesellschaft, Allgemeinen Vertragsbedingungen und dem spezifischen Deckungsumfang in Ihrer Police könnten plötzlich und unfallbedingt entstandene Schäden (wie z.B. Feuer, Diebstahl, Wasser, Glasbruch) mitversichert sein. Aber Achtung: viele Versicherungsunternehmen schliessen Schäden aus, soweit sie vom gesetzlich oder vertraglich haftenden Dritten übernommen werden müssen.

Kontaktieren Sie bei Unsicherheiten Ihren Versicherungsberater.

Als Gebäude- bzw. Grundstückeigentümer sind Sie verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um Gefahrenquellen auf und um Ihr Grundstück und im und ums Gebäude in einem sicheren Zustand zu halten. Dazu gehören unter anderem:

  • Regelmässige Inspektion: Kontrollieren Sie Ihr Grundstück und Gebäude regelmässig auf potenzielle Gefahren (z.B. lose Dachziegel, marode Zäune, defekte Treppenstufen, ungesicherte Schächte, ungesicherte Pools und Schwimmteiche, etc.)
  • Sofortige Beseitigung von Gefahren: Schäden und Mängel müssen umgehend behoben werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Risiken so abgesichert werden, so dass weder Sach- noch Personenschäden entstehen können.
  • Sicherstellen von Zugangswegen: Gehwege, Einfahrten, Treppen und andere Zugangsbereiche müssen frei von Stolperfallen, Löchern oder anderen Gefahren sein.
  • Schutz vor herabfallenden Gegenständen: Dachziegel, Regenrinnen und andere Bauteile müssen fest verankert und regelmässig geprüft werden. Äste und Bäume, die morsch oder beschädigt sind, müssen entfernt werden, da sie bei Sturm umfallen oder herabfallen könnten.
  • Sicherung von Anlagen: Zäune und Tore müssen stabil und sicher sein. Wackelnde oder beschädigte Zäune sollten repariert werden. Teiche, Baugruben oder andere potenziell gefährliche Bereiche auf Ihrem Grundstück sollten gesichert und ggf. eingezäunt werden.

Kommt jemand aufgrund einer Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht zu Schaden, haften Sie als Eigentümer für den entstandenen Schaden (Sach- und Personenschäden). Ohne geeignete Versicherung haben Sie für anfallende Kosten (z.B. Schadenersatz wie Spital- und Heilungskosten, Genugtuung, etc.) aufzukommen.

Wir empfehlen Ihnen daher, eine geeignete Privat- und Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Unsere Präventionsexperten/-expertinnen beraten Sie gerne.

Stefan Reithebuch
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Leiter Prävention
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Thomas Leuzinger
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Hugo Vögeli
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