Gebäudeschäden durch Wagenrunse sind gedeckt

Die durch den Kanton erlassene Gefahrenkarte für das Gebiet der Wagenrunse in Schwanden schafft weitere Klarheit für die Regulierung der entstandenen Gebäudeschäden

Grundsätzlich beschränken sich die Versicherungsleistungen für Gebäudeschäden durch Feuer- und Elementarereignisse auf die Wiederinstandstellung bzw. den Wiederaufbau von beschädigten oder zerstörten Gebäuden. Aufgrund einer speziellen Regelung (siehe Kasten Praxishinweis Nr. 5) unter den Kantonalen Gebäudeversicherungen und deren Rückversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen unbeschädigte oder nur teilweise beschädigte Gebäude ebenfalls als Totalschaden anerkannt werden.

Der Gemeinderat Glarus Süd hat auf der Basis der erstellten Gefahrenkarte Wagenrunse einen Grundsatzentscheid gefällt, welcher der glarnerSach die Anwendung dieser Praxis ermöglicht. Damit können die Gebäude im roten Gefahrengebiet ungeachtet des Beschädigungsgrades als Totalschäden abgewickelt werden. Mit der Versicherungsleistung können die Eigentümer ihr Gebäude im Kantonsgebiet wiederaufbauen oder bestehende gleichwertige Gebäudesubstanz erwerben. Ebenfalls möglich ist eine lediglich finanzielle Abgeltung zum Zeitwert.

Für das blaue und das gelbe Gefahrengebiet leistet die glarnerSach Entschädigung für die Wiederinstandstellung von beschädigten Gebäuden. Sie kommt ebenfalls auf für die Abbruch-, Aufräumungs- und Entsorgungskosten sowie die Schutt- und Geröllräumung in der unmittelbaren Gebäudeumgebung. Dazu wird sie mit der Gemeinde Glarus Süd eine Vereinbarung für eine einfache und pauschale Lösung treffen.

Die Regulierung von Schäden an Fahrhabe (Hausrat, Betriebsinventar), Umgebung, Mietzinsausfall und dergleichen hängt vom Vorhandensein einer entsprechenden Versicherungsdeckung ab. Die Geschädigten können sich zur Schadenregelung direkt an ihre Versicherungsgesellschaft wenden.

Die Schadenexperten der glarnerSach stehen Geschädigten mit Rat und Tat zur Verfügung. Sie werden mit den betroffenen Gebäudeeigentümern die Schadenerledigung individuell regeln.

 

Praxishinweis Nr. 5

Unter diesem Titel hat der Rückversicherungsverband der 18 Kantonalen Gebäudeversicherungen eine Empfehlung erlassen, die es erlaubt, Gebäude bereits vor Eintritt eines Elementarereignisses als Totalschaden zu anerkennen. Der Verwaltungsrat der glarnerSach hat diese Empfehlung aufgenommen und den Praxishinweis in Kraft gesetzt. So kann ausnahmsweise die Versicherungsleistung erbracht werden, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • der drohende Schadenprozess tritt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein und wird zur Zerstörung von Gebäuden führen
  • der Gebäudeschaden ist mit verhältnismässigen Massnahmen nicht abwendbar
  • aufgrund akuter Personengefährdung wird im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Verfügung ein dauerhaftes, ganzjähriges Benutzungs- und Betretungsverbot erlassen
  • der Abbruch bzw. der Rückbau von betroffenen Gebäuden wird durch öffentlich-rechtliche Abbruchverfügung sichergestellt und durch die glarnerSach überprüft

 

Kontakt: Hansueli Leisinger | 055 645 61 21 | 079 432 54 46 | hansueli.leisinger@glarnersach.ch