Bei Beherbergungsbetrieben, Gewerbe-, Industrie-, und öffentlichen Bauten wird die Einhaltung der Brandschutzvorschriften im baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutz periodisch kontrolliert. Der Turnus richtet sich nach dem Gefährdungsgrad. Festgestellte Mängel werden im Kontrollbericht festgehalten und die Behebung mit einer Frist von drei bis sechs Monaten verlangt. Sollten die Mängel nicht behoben werden, ist die Behebung durch einen Dritten auf Kosten des Eigentümers zu verfügen.
Zum baulichen Brandschutz gehören die Brandabschnittsbildung, das Vorhandensein der nutzungsbezogenen Fluchtwege und die Verwendung zugelassener Baustoffe. Bei der Kontrolle wird geprüft, ob die verlangten Brandabschnitte noch vorhanden sind, die Fluchtwege der aktuellen Nutzung entsprechen und Baustoffe korrekt eingesetzt werden.
Zu den technischen Brandschutzeinrichtungen gehören das äussere Blitzschutzsystem, Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Sicherheitsbeleuchtung und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Beim Kontrollgang wird überprüft, ob diese teils komplexen Systeme betriebsbereit sind und wo nötig mittels Brandfallsteuerungen korrekt auslösen. Sprinkleranlagen werden durch das Ingenieurbüro Goetschi, Buchs ZH im Auftrag der glarnerSach kontrolliert.
Sind die Fluchtwege frei gehalten? Sind Notausgangstüren begehbar? Werden bei Brandmelde- und Sprinkleralarmen immer noch die richtigen Personen des technischen Unterhalts aufgeboten? Werden Abfälle und gefährliche Stoffe korrekt gelagert? Das sind die Fragestellungen, welche den organisatorischen Brandschutz betreffen.
Unsere Präventionsexperten/-expertinnen beraten Sie gerne.