Baubegleitungen

Baubegleitungen: Baukontrollen, Schlussabnahmen Brandschutz, Abnahme wärmetechnischer Anlagen

Baukontrollen

Für die brandschutztechnisch einwandfreie Bauausführung ist Ihr «Qualitätsverantwortlicher Brandschutz» zuständig. Er ist auch das Koordinationsorgan zu Brandschutzfragen während der Ausführung. Die Präventionsexperten unterstützen ihn gerne bei unbekannten Fragestellungen. Oft sind gerade bei Umbauten aufgrund der bestehenden unveränderlichen Situation Anpassungen an den Brandschutzauflagen vorzunehmen.

Schlussabnahmen Brandschutz

Das Bauende ist der glarnerSach mit dem Einreichen der unterzeichneten «Übereinstimmungserklärung Brandschutz» durch den QS verantwortlichen Brandschutz anzuzeigen. Auf der Basis dieser Erklärung werden die Präventionsexperten die Einhaltung der Brandschutzauflagen stichprobenartig kontrollieren. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und deren Behebung mit einer Frist von drei Monaten gefordert. Werden Mängel nicht behoben, ist die glarnerSach durch das Gesetz verpflichtet, die Behebung der Mängel auf Kosten des Werkeigentümers durch einen Dritten ausführen zu lassen.

Sprinkleranlagen werden vollumfänglich (von der Projekt- bis zur Abnahmeprüfung) durch das Ingenieurbüro Goetschi im Auftrag der glarnerSach betreut.

Installationen und Anlagen für Flüssiggas werden vollumfänglich (von der Projekt- bis zur Abnahmeprüfung) durch die GWK GmbH – Gas-Wasser-Kontrolle, Pfäffikon SZ im Auftrag der glarnerSach betreut.

Abnahme wärmetechnischer Anlagen

Die korrekte Ausführung wärmetechnischer Anlagen wird bei Anlagen mit festen Brennstoffen durch die glarnerSach kontrolliert. Bei Cheminées findet immer eine Rohbauabnahme statt. Die glarnerSach ist dazu frühzeitig, mindestens zwei Arbeitstage im Voraus, aufzubieten. Findet keine Rohbauabnahme statt, kann der Rückbau der Anlage verfügt werden. Bei Feuerungen mit flüssigen oder gasförmigen (Erdgas) Brennstoffen wird die Abnahme in der Regel durch den beauftragten Kaminfeger anlässlich der nächsten ordentlichen Reinigung durchgeführt.

Ist das Bauwerk in Bezug auf den Brandschutz mängelfrei, haben Sie die Gewähr, dass die notwendige Sicherheit für Menschen, Tiere oder Sachen garantiert ist.

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Stefan Reithebuch
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