Das Feuerwehrinspektorat ist ein Bereich der glarnerSach. Das vielseitige Aufgabengebiet beinhaltet folgende Hauptaufgaben:
Die Feuerwehren bekämpfen als Ersteinsatzelement Feuer- Elementar- und andere Schadenereignisse. Sie sind flexible Organisationen, welche bei unterschiedlichsten Schadenereignissen innert Minuten in angepasster Stärke Hilfe leisten können. Das primäre Ziel eines jeden Feuerwehreinsatzes ist die Rettung von Personen, Tieren, Umwelt sowie von Sachwerten. Zudem sind die Ereignisse in ihrem Ausmass einzugrenzen und möglichst rasch zu bewältigen. Die Feuerwehren unterstützen sich gegenseitig und arbeiten in geeigneter Weise mit den Einsatzdiensten des Bevölkerungsschutzes, weiteren Einsatzdiensten sowie kantonalen Amtsstellen zusammen.
Die Feuerwehrstrukturen im Kanton Glarus sind auf die aktuellen Risiken und Gefahren ausgerichtet. Sie gewährleisten, unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards, eine rasche und wirkungsvolle Intervention.
Alle Glarner Feuerwehren verfügen über angemessene und zeitgemässe Ausrüstung (Fahrzeuge, Geräte, Material und persönliche Ausrüstung), welche den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Der Personalbestand beträgt gegenwärtig rund 580 Angehörige der Feuerwehr (AdF). Sämtliche AdF sind über eAlarm alarmierbar. Die Alarmierung wird durch die kantonale Notrufzentrale KNZ der KAPO sichergestellt und ist dadurch rund um die Uhr gewährleistet.
Das Feuerwehrinspektorat der glarnerSach führt jedes Jahr zahlreiche Kurse für die Glarner Feuerwehren durch. In den Einführungs-, Fach- und Weiterbildungskursen wird das breite Feuerwehrhandwerk durch die Feuerwehrinstruktoren vermittelt. Die Instruktoren werden vom Feuerwehrinspektorat rekrutiert, aus- und weitergebildet und setzen sich aus besonders befähigten Feuerwehroffizieren aus allen Feuerwehren im Kanton Glarus zusammen. Die Instruktoren werden als Klassenlehrer, im Kursstab und in Spezialfunktionen eingesetzt.
Pro Jahr werden die Glarner Feuerwehren zu ca. 280 Einsätzen aufgeboten. Die meisten Einsatzarten sind Fehl- und Täuschungsalarme von Brandmeldeanlagen, Brände, technische Hilfeleistungen, Elementarereignisse und Oelwehr auf Verkehrswegen.