Brandschutz bei Festanlässen

Brandschutz bei Festanlässen

In Gebäuden, welche über Räume mit grosser Personenbelegung verfügen (mehr als 300 Personen), führt die glarnerSach periodisch Brandschutzkontrollen durch. Für diese Gebäude sind die zulässige Personenzahl, die notwendigen Ausgänge und technischen Brandschutzeinrichtungen dem Eigentümer bekannt. Er kann Ihnen darüber Auskunft geben. Der Eigentümer der Räumlichkeiten ist für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich, auch wenn er die Räume an Dritte vermietet. Die Präventionsexperten der glarnerSach bieten jedoch gerne ihre Unterstützung an und nehmen bei Bedarf Abnahmekontrollen vor.

Ist keine Personenbelegung festgelegt oder findet der Anlass in einem Gebäude, welches gar nicht für die Durchführung von Events konzipiert ist (z.B. leere Fabrikhallen, Tiefgaragen) statt, ist eine Beurteilung durch die glarnerSach notwendig. Dies gilt auch für Anlässe im Freien, wenn die Personenzahl mehr als 500 beträgt und in Zelten ab 300 Personen.

Nehmen Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit die notwendigen Sicherheitsmassnahmen definiert werden können.

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Unsere Präventionsexperten/-expertinnen beraten Sie gerne.

Stefan Reithebuch
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