Beiträge

Beiträge für Brandschutz, Blitzschutz, Objektschutz Naturgefahren

Brandschutz

Für die freiwillige Anschaffung von zertifizierten Handfeuerlöschern richtet die glarnerSach einen Beitrag von 50% der Anschaffungskosten aus. Ergibt die Berechnung der Beitragssumme weniger als CHF 50, besteht keine Beitragsberechtigung.

Blitzschutz

Die Installation eines äusseren Blitzschutzsystems wird mit einem Beitrag von 25% der Erstellungskosten unterstützt. Dabei ist es egal ob es sich um einen Neubau oder um ein bestehendes Gebäude handelt.

Sind die Löschgeräte oder das Blitzschutzsystem aufgrund einer Bewilligung oder Kontrolle gefordert worden, besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.

Objektschutz gegen Naturgefahren

Bei bestehenden Gebäuden kann die Ausführung von freiwilligen Massnahmen gegen gravitative Naturgefahren (Hochwasser, Steinschlag, Lawinen, Murgang und Rutschung) sowie gegen Rückstau aus Kanalisationen mit einem Beitrag unterstützt werden. Der Beitragssatz beträgt 25%, im Maximum CHF 20'000. Details erfahren Sie im Beitragsreglement.

Löschwasserversorgung

Gemeinden und Korporationen, welche mit der öffentlichen Wasserversorgung beauftragt sind sowie natürliche und juristische Personen (wenn mit der öffentlichen Wasserversorgung vertraglich festgelegt ist, dass diese die Anlage zu einem definierten Zeitpunkt übernimmt, weiter betreibt und unterhält) können gemäss Beitragsreglement einen Beitrag mit dem Formular Beitragsgesuch Löschwasser bei der glarnerSach beantragen.

 

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Thomas Leuzinger
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