Das Kaminfegerwesen ist im Kanton Glarus seit dem 1.1.2014 liberalisiert. Kaminfeger, welche eine Zulassung der glarnerSach besitzen, dürfen ihre Arbeit nun im ganzen Kanton anbieten. Einen fixen Tarif für die Verrechnung dieser Arbeiten gibt es nicht mehr, die Kosten sind mit dem Kaminfeger vorher zu vereinbaren.
Eigentümer oder Nutzer von Feuerungsanlagen sind selber dafür verantwortlich, dass ihre Feuerstätten im vorgeschriebenen Turnus kontrolliert und wenn nötig gereinigt werden. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen hat sich dieser Turnus nicht geändert. Welcher Turnus bei Ihrer Anlage gilt, ist im Kaminfegerreglement der glarnerSach ersichtlich. Die Einhaltung der Reinigungsfristen wird durch die glarnerSach periodisch überprüft.
Kaminfeger haben weiterhin die Pflicht, Mängel an Feuerungsanlagen, welche sie bei ihrer Arbeit feststellen, der glarnerSach zu melden. Bei kleineren Mängeln haben sie die Kompetenz, deren Behebung selber anzuordnen. Die Kaminfeger führen im Auftrag der glarnerSach die Abnahmekontrolle von Oel- und Gasfeuerungen durch. Diese Abnahmen erfolgen mit der ersten ordentlichen Reinigung.
Für Fragen zur Feuerungskontrolle (Rauchgas- und Holzfeuerungskontrolle) wenden Sie sich bitte an die Abteilung Umweltschutz und Energie des Departementes Bau und Umwelt. Diese ist für den Vollzug des Umweltschutzgesetzes zuständig.
Unsere Präventionsexperten/-expertinnen beraten Sie gerne.