Information zur Datenbearbeitung im Schadenfall

Die Kantonale Sachversicherung Glarus (glarnerSach) ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Glarus (www.glarnersach.ch). 

Rückfragen zur Datenbearbeitung können an folgende Stelle gerichtet werden:

glarnerSach
Datenschutzverantwortlicher
Zwinglistr. 6
8750 Glarus
+41 55 645 61 61

Die glarnerSach ist befugt, gem. Art. 17a SachVG Ihre Daten zu bearbeiten. Gemäss Art. 2a, 2b und 2c SachVG versichert die glarnerSach Schäden im Monopol, im Wettbewerb und führt einen Kulturschadenfonds. Die glarnerSach erhebt und bearbeitet Personendaten und besonders schützenwerte Personendaten ausschliesslich in diesem Rahmen.

Die Personendaten umfassen:

  • Kundendaten (Name, Adresse, Zahlungsverbindungsdaten), gespeichert in elektronischen Kundendateien;
  • Objektdaten (Gebäude, Fahrhabe, Maschinen, Fahrzeuge, Tiere);
  • Schadendaten (Schadenmeldungen inkl. Fotos, Abklärungsberichte, Schadenschätzungen, Offerten, Rechnungsbelege, Regress- und Drittleistungen, Besprechungsprotokolle, Vereinbarungen usw.), gespeichert in der Fachapplikation und/oder in physischen Schadendossiers.


Die besonders schützenswerten Personendaten umfassen:

  • In Schadenfällen, die in Verbindung zu Delikten stehen können, wie etwa Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung usw., holen wir zwecks Deckungsprüfung eine separate Vollmacht zur behördlichen Akteneinsicht bei Ihnen ein (Zusatzformular zur Einsicht in Polizei- und Untersuchungsakten).
  • Für die Bearbeitung eines Kulturschadens und Anmeldung an den fondssuisse wird das steuerbare Einkommen und Vermögen bei der Kantonalen Steuerverwaltung nachgefragt.


Die glarnerSach verwendet Ihre Angaben auf der Schadenmeldung und Ihre zusätzlichen Informationen für die Schadensregulierung. Eine Schadensregulierung oder Schadensabwicklung beschreibt den gesamten Ablauf nach einem Schaden, durch den der Schadenersatz gegenüber der geschädigten Person oder Institution geleistet wird. 

Die erhobenen Daten können an Dritte bekanntgegeben werden. Dies sind namentlich Mit-, Rück- und andere beteiligte Versicherer, Broker, Pfandgläubiger, Anwälte, externe Sachverständige, Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft. Zudem können zur Durchsetzung von Regressansprüchen Informationen an haftpflichtige Dritte und deren Haftpflichtversicherung weitergegeben werden. In ausschliesslich anonymisierter Form können die erhobenen Daten der Schadenprävention dienen und Verbänden und weiteren Interessierten (keine abschliessende Aufzählung möglich) zur Verfügung gestellt werden.

Die Einwilligung zur Datenbearbeitung an einem noch nicht abgeschlossenen Schaden kann jederzeit schriftlich wiederrufen werden. In diesem Fall wird der Schaden ohne Kostenfolge abgeschlossen und bereits geleistete Zahlungen werden zurückgefordert.