Ihr Gepäck geht ohne Sie auf eine Reise? Ihre Reise muss abgebrochen werden? Oder sie muss schon vor Antritt annulliert werden? Ein Spitalbesuch im Ausland wurde erforderlich?
Auf Reisen kann vieles Unvorhergesehenes passieren – von Krankheitsfällen über abgebrochene Reisen bis hin zu verlorenem Gepäck. Eine gute Reiseversicherung sorgt dafür, dass Sie sich keine Sorgen um finanzielle Verluste machen müssen und Ihre Reise trotzdem in bester Erinnerung bleibt. Erfahren Sie hier, wie eine Reiseversicherung in verschiedenen Situationen helfen kann:
Reiseannulation | Reiseabbruch | Gepäckverlust |
Maria hatte eine Traumreise nach Japan gebucht. Kurz vor Abflug erkrankte sie plötzlich schwer. Dank ihrer Reiseversicherung erhielt sie die kompletten Kosten erstattet und konnte sich auf ihre Genesung konzentrieren. | Max und Lisa waren auf einer Rundreise durch Südamerika, als ein Notfall in der Familie sie zwang, die Reise frühzeitig abzubrechen. Wir übernahmen die Kosten für die unerwartete Rückreise. | Sarahs Gepäck ging auf dem Weg nach Bali verloren. Wir sprangen ein und ersetzten die wichtigsten Dinge, damit sie ihren Urlaub trotzdem geniessen konnte. |
Bei Nichtantritt der Reise | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Annullationskosten | ✓ |
Erstattung von Zusatzkosten bei Teilstornierung eines Mitversicherten | ✓ |
Bei Umbuchung | |
Erstattung von Umbuchungskosten aus versichertem Grund | ✓ |
Erstattung von Umbuchungskosten bis 42 Tage vor Reiseantritt ohne Begründung | bis CHF 30 |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Erstattung zusätzlicher Reisekosten und Kosten für nicht genutzten Teil der Reise | ✓ |
Versicherte Ereignisse | |
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschafts- komplikationen oder Tod (auch nahestehender Personen) | ✓ |
Impfunverträglichkeit | ✓ |
Bruch von Prothesen | ✓ |
Gelockerte implantierte Gelenke | ✓ |
Schwangerschaft, sofern diese nach Abschluss der Versicherung eingetreten | ✓ |
Chronische Erkrankung, bei einer unerwarteten akuten Verschlimmerung | ✓ |
Beschädigung des Eigentums (Schadenhöhe mindestens CHF 2'500) | ✓ |
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus | ✓ |
Arbeitsplatzwechsel, sofern die versicherte Reisezeit in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit fällt | ✓ |
Konjunkturbedingte Kurzarbeit | ✓ |
Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Arbeitgebers | ✓ |
Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden | ✓ |
Fahruntüchtigkeit des für die Reise vorgesehenen Privatfahrzeugs aufgrund von Unfall oder Panne | ✓ |
Nichtantritt der Reise aufgrund einer offiziellen Reisewarnung (zum Beispiel durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA) | ✓ |
Unerwartete Vorladung als Zeuge vor Gericht | ✓ |
Diebstahl von Reisepass oder Identitätskarte unmittelbar vor der Abreise | ✓ |
Unerwarteter Termin zur Organ- bzw. Gewebespende | ✓ |
Adoption eines minderjährigen Kindes | ✓ |
Unerwartete Einberufung zum Militär- oder Zivildienst | ✓ |
Scheidungsklage bzw. Auflösung der Lebensgemeinschaft | ✓ |
Leistung von Katastrophenhilfe, sofern die versicherte Person Mitglied von Feuerwehr oder Rettung ist | ✓ |
Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule, Universität bzw. Fachhochschule oder an einem College | ✓ |
Bei Reiseabbruch: Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten und anteilige Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen | ✓ |
Bei Reiseunterbrechung: Zusätzliche Reisekosten, Mehrkosten für die Fortsetzung der Reise und anteilige Kosten nicht beanspruchter Leistungen | ✓ |
Bei verspäteter Rückreise: Erstattung von zusätzlichen Reisekosten | ✓ |
Versicherte Ereignisse | |
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod | ✓ |
Impfunverträglichkeit | ✓ |
Bruch von Prothesen | ✓ |
Gelockerte implantierte Gelenke | ✓ |
Chronische Erkrankung, bei einer unerwarteten akuten Verschlimmerung | ✓ |
Beschädigung des Eigentums (Schadenhöhe mindestens CHF 2'500) | ✓ |
Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden | ✓ |
Nichtantritt der Reise aufgrund einer offiziellen Reisewarnung (zum Beispiel durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA) | ✓ |
Unerwartete Vorladung als Zeuge vor Gericht | ✓ |
Unerwarteter Termin zur Organ- bzw. Gewebespende | ✓ |
Adoption eines minderjährigen Kindes | ✓ |
Unerwartete Einberufung zum Militär- oder Zivildienst | ✓ |
Leistung von Katastrophenhilfe, sofern die versicherte Person Mitglied von Feuerwehr oder Rettung ist | ✓ |
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport (Repatriierung) | ✓ |
Organisation der Überführung eines Verstorbenen und Übernahme der Überführungskosten oder Bestattung | ✓ |
Beschaffung und Versand abhanden gekommener ärztlich verordneter Medikamente | ✓ |
Betreuung minderjähriger Kinder, falls diese die Reise alleine fortsetzen müssten | ✓ |
Hotelkosten für weitere versicherte Personen, falls eine versicherte Person auf Grund stationärer Behandlung verspätet heimreist | ✓ |
Gepäckrückholung | bis CHF 2'500 |
Such-, Rettungs-, und Bergungskosten im Ausland | bis CHF 10'000 |
Hilfe bei Verlust von Kredit- und Kundenkarten, Reisedokumenten und Mobiltelefonen | ✓ |
Reparaturkosten und Hilfe bei Fahrradpanne oder -unfall | bis CHF 75 |
Reiseruf (wenn der Versicherte unterwegs nicht erreichbar ist) | ✓ |
Handwerker-Vermittlung bei Schäden zu Hause | ✓ |
Maximale Versicherungssumme | CHF 500 bei Einzelpersonen- Versicherung / CHF 1‘000 bei Mehrpersonen-Versicherung |
Zeitwert mitgeführter Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden, z. B. durch Raub, Verkehrsunfälle oder Brände | ✓ |
Verlust, Beschädigung oder verspätete Ablieferung durch ein Transportunternehmen | ✓ |
Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck | ✓ |
Kosten für notwendige Ersatzkäufe, wenn Reisegepäck nicht am selben Tag ausgeliefert wird | CHF 250 bei Einzelpersonen- Versicherung / CHF 500 bei Mehrpersonen-Versicherung |
Wiederbeschaffung von Ausweisen und Visa | CHF 200 |
Gilt in der Schweiz & Europa bei Fahrten mit privaten Motorfahrzeugen, Wohnmobilen sowie Campinganhängern | |
Autoreiseschutzbrief oder Abschleppen in eine nahe gelegene Garage | ✓ |
Bergung des Fahrzeugs nach einem Unfall | bis CHF 2‘000 |
Übernachtung aufgrund einer Panne oder eines Unfalls | CHF 120 pro Nacht und Person |
Heimreise aufgrund einer Panne oder eines Unfalls | ✓ |
Mietwagen aufgrund einer Panne oder eines Unfalls im Ausland | bis CHF 1'500 |
Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Taxifahrten | ✓ |
Rücktransport des Fahrzeugs zur Domizilgarage | ✓ |
Zustellung von Ersatzteilen im Ausland | ✓ |
Krankheit, Unfall oder ein Notfall bei einem ihrer Familienmitglieder – Jahr für Jahr müssen tausende Schweizer ihre Ferienpläne auf Eis legen. Gerade wer eine Reise kurzfristig absagt, muss mit enormen Annullationskosten von bis zu 100 Prozent des Reisepreises rechnen. Eine Reisejahresversicherung der HanseMerkur schützt Sie vor dieser Kostenfalle: Wir ersetzen Ihnen die vertraglich geschuldeten Annullationskosten des Reiseveranstalters oder Transportunternehmens – ohne eine Selbstbeteiligung Ihrerseits. Darüber hinaus beteiligen wir uns an den Umbuchungskosten, wenn Sie beispielsweise Ihren Trip verspätet antreten oder Ihre Reise abbrechen müssen.
Der 24-Stunden-Notruf-Service der Hanse Merkur in der Schweiz unterstützt Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer +41 43 550 2121. Die Experten geben Ihnen Verhaltenstipps und stellen den Kontakt zu Ärzten und Krankenhäusern her.
Gibt es! Ab CHF 15.75 pro Monat für die ganze Familie / den ganzen Haushalt!
In der Mehrpersonen-Versicherung sind der Versicherungsnehmer sowie sämtliche Personen, die an derselben Adresse gemeldet sind und mit ihm in Wohngemeinschaft leben oder als Wochen- oder Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren, versichert.
Der Versicherungsschutz der Annullierungsversicherung beginnt mit dem Abschluss der Versicherungspolice. Die Laufzeit von einem Jahr verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Versicherung kann jedoch vorzeitig mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden.
Die Annullationsversicherung (Reiserücktrittsversicherung) greift neben einer unerwarteten und schweren Erkrankung auch bei einer Erkrankung mit COVID-19.
* Bei Abschluss einer Reiseversicherung Travel 365 für Einzelpersonen oder Familien bis zum 30. November 2024 nehmen Sie automatisch an unserem Gewinnspiel teil. Die Reise wird in Zusammenarbeit mit der Rhyner Travel AG ermöglicht.
Unsere Kundenberaterinnen und -berater helfen Ihnen gerne weiter.